Podologische Fußpflege mit Heilmittelverordnung (Rezept)

In unserer Praxis bieten wir podologische Fußpflegeleistungen an, die von Diabetikern über ihre Krankenkasse abgerechnet werden können. Seit dem 01.07.2002 wird die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft.

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, dass unsere Praxis zugelassen ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören die Berechtigung des Therapeuten zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß § 1 des Podologengesetzes sowie spezifische Qualitäts- und Strukturmerkmale, die zur Qualitätssicherung und strikten Einhaltung der Hygienevorschriften dienen. Wir erfüllen diese Voraussetzungen in unserer Praxis.

Damit Sie als Diabetiker die Fußpflegeleistungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese Heilmittelverordnung muss auf dem Rezeptblatt Muster 13 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Behandlungen nur im Fußstadium „Wagner 0“ verordnet werden können, das bedeutet, dass die Haut geschlossen und ohne Verletzungen sein muss.

Ihr Eigenanteil als Patient beträgt 10% des Behandlungspreises. Als Beispiel nehmen wir drei podologische Komplexbehandlungen, die derzeit (abhängig von der Krankenkasse) jeweils 29,70 € pro Sitzung kosten. Ihre Zuzahlung beträgt also 8,91 € (3 x 2,97 € Eigenanteil) zuzüglich einer einmaligen Verordnungsgebühr von 10,00 €. Insgesamt beträgt Ihre Zuzahlung für die drei podologischen Komplexbehandlungen also 18,91 €.

Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie in unserer Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen. In diesem Fall ist die gesamte Behandlung für Sie kostenlos.

Es ist wichtig, dass Sie die erste Behandlung in unserer Praxis innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Verordnung durchführen lassen. Andernfalls benötigen Sie eine neue Verordnung mit aktuellem Datum von Ihrem Arzt.

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) stellt eine der am meisten gefürchteten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus dar. Es umfasst eine Kombination von Symptomen, die sich infolge von Diabetes entwickeln können. Dazu gehören sowohl neuropathische (nervenbedingte) als auch angiopathische (durchblutungsbedingte) Schäden.

In unserer Fußbehandlungspraxis legen wir großen Wert auf eine umfassende Betreuung von Diabetikern. Wir inspizieren Ihre Füße sorgfältig, kümmern uns um die adäquate Pflege Ihrer Fußnägel und achten auf geeignetes Schuhwerk sowie eine optimale Einlagenversorgung. Dabei arbeiten wir eng mit erfahrenen Partnern im Bereich der Fußgesundheit zusammen.

Die Therapie des diabetischen Fußsyndroms kann komplex und herausfordernd sein. Je nach Symptomen kommen unterschiedliche Behandlungsansätze zum Einsatz, darunter Antibiotika, Operationen, durchblutungsfördernde Maßnahmen wie Physiotherapie und gegebenenfalls Neuroleptika. Es ist wichtig, dass ein Team von Fachleuten, einschließlich Podologen, Fußambulanzen, Gefäßspezialisten und Orthopäden, bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms involviert ist.

Die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms kann durch eine intensive Fußpflege und eine optimale Blutzuckereinstellung vermieden werden. Als Podologen können wir Ihnen zwar keine Diagnose stellen, aber aufgrund unserer Ausbildung und Erfahrung sind wir kompetente Ansprechpartner für die Behandlung von Diabetikerfüßen.

Bei weiteren Fragen zum Thema diabetisches Fußsyndrom und podologische Fußpflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren.